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Anti-Korruption

Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption

Korruption in der öffentlichen Verwaltung untergräbt nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit, Seriosität staatlicher Behörden sowie ihrer Bediensteten, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.

Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines persönlichen Vorteils. Auch eine entsprechende Handlung mit Vorteil für Dritte ist davon erfasst. Die Allgemeinheit erleidet hierbei einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Mit Korruption ist ebenfalls die Verleitung eines Amtsträgers zu einem solchen Missbrauch gemeint. Korruption ist in der Regel strafbar und zieht Sanktionen für den an der Korruption beteiligten Amtsträger nach sich.

Der Freistaat Sachsen wirkt Korruption entgegen.

Im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) nimmt die Stabsstelle Innenrevision unter anderem Aufgaben der Korruptionsprävention wahr. Der Leiter der Stabsstelle ist zudem als Ansprechpartner für Anti-Korruption bestellt.

Richtlinien und Empfehlungen

VwV Anti-Korruption

VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile

Vorgehensweise im Verdachtsfall

Falls Sie sich nicht direkt mit einer Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden wenden wollen (zum Beispiel an die Online-Wache der Polizei), gibt es die folgenden zwei Möglichkeiten, wie Sie das SMI als Bürger, Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer sonstigen Einrichtung über einen Korruptionsverdacht informieren können:

Neben internen Hinweisen nimmt der Ansprechpartner für Anti-Korruption (AAK) Ihren Hinweis nur entgegen, soweit sich der Korruptionsverdacht auf einen Bediensteten des SMI bezieht. Der Hinweis muss sich auf Tatsachen – nicht nur auf Vermutungen – stützen, damit niemand zu Unrecht belastet wird. Die Angaben werden vertraulich behandelt. Ergibt sich ein konkreter Korruptionsverdacht, wird dieser den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich zur Durchführung weiterer Ermittlungen angezeigt. Der AAK ist persönlich, telefonisch, über E-Mail oder schriftlich für Sie erreichbar.

Ansprechpartner für Anti-Korruption des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Klaus Hoberg

Postanschrift:
Ansprechpartner für Anti-Korruption
Herr Klaus Hoberg
Sächsisches Staatsministerium des Innern
01095 Dresden

Telefon: 0351 564-30601

E-Mail: AAK@smi.sachsen.de

Vertreter: Mady Schneider

Telefon: 0351 564-30605

Einen AAK gibt es auch in jeder Behörde im Geschäftsbereich des SMI. Betrifft Ihr Hinweis auf Korruption einen Bediensteten aus einer der aufgeführten Behörden, dann wenden Sie sich an den zuständigen AAK vor Ort. Übrigens verfügen alle Sächsischen Staatsministerien jeweils über einen AAK. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Staatsministeriums.

Organisation und Aufgaben

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Korruptionshinweis am Anti-Korruptions-Telefon, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Das Anti-Korruptions-Telefon ist beim SMI, in der Stabsstelle Innenrevision, zentral für die gesamte Staatsregierung eingerichtet.

Anti-Korruptions-Telefon

Telefon: 0351 8032925

Schriftliche Hinweise

Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stabsstelle Innenrevision
Anti-Korruptions-Telefon
01095 Dresden

Die Stabsstelle bearbeitet den Vorgang in der Regel nicht selbst. Es können andere Stellen innerhalb des SMI einbezogen oder beauftragt werden, die organisatorisch und fachlich betroffen sind. Handelt es sich um fachliche Belange im Geschäftsbereich eines anderen Sächsischen Staatsministeriums, wird Ihr Hinweis zuständigkeitshalber dorthin weitergeleitet. Dafür benötigen wir Ihre Einwilligung nach den datenschutzrechtlichen Regelungen. Bitte beachten Sie die nachfolgende Information zum Datenschutz.

Ist das Anti-Korruptions-Telefon einmal nicht besetzt, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Ergibt sich ein konkreter Korruptionsverdacht, so sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig und werden von uns unverzüglich informiert.

Information zum Datenschutz

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können uns Ihren Hinweis namentlich oder auch anonym mitteilen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen kommen bei einem anonymen Hinweis nicht zur Anwendung, da in diesem Fall keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Möchten Sie sich namentlich äußern, ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften im Fall der erforderlichen Weiterleitung Ihres Anliegens an eine andere Behörde Ihre Einwilligung nach Artikel 6 (1) der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich. Bitte berücksichtigen Sie dazu auch unsere datenschutzrechtlichen Hinweise. Ohne Ihre Einwilligung, für die wir Ihnen dann im konkreten Fall ein entsprechendes Formular zusenden, ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich.

Stellt sich aufgrund des Hinweises ein konkreter Korruptionsverdacht heraus, sind die Strafverfolgungsbehörden für die weiteren Ermittlungen zuständig. Wir geben dann Ihre personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

Bitte beachten Sie ergänzend die weitergehenden datenschutzrechtlichen Hinweise. Bedenken Sie, dass nicht nur Ihnen als Hinweisgeber, sondern auch dem Verdächtigten Informationsrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung zustehen. Es wird jedoch von einer Information der betroffenen Person abgesehen, soweit und solange dies zur Verfolgung von Straftaten notwendig ist.

Hinweis bei Beschwerden allgemeiner Art

Falls Sie allgemein eine Anlaufstelle oder einen Ansprechpartner im SMI suchen oder Sie sonst Fragen allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte an den Bürgerbeauftragten, der Ihnen gerne entsprechend weiterhilft. Er ist die Anlaufstelle für Rat suchende Bürger. Seine Aufgabe ist die allgemeine, wegweisende Beratung.

Bürgerbeauftragter

Telefon: 0351 564-30444

Telefax: 0351 564-30409

E-Mail: Bürgerbeauftragte

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