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Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung im Internet gemäß § 27a VwVfG

§ 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) verpflichtet Behörden, für im Rahmen von Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG ergangene Entscheidungen, für die durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist, den Inhalt der Bekanntmachung auch auf einer Internetseite der Behörde oder des Verwaltungsträgers zugänglich zu machen. An dieser Stelle veröffentlicht das Sächsische Staatsministerium des Innern daher den Inhalt von öffentlichen Bekanntmachungen, die im Rahmen von Verwaltungsverfahren zu bewirken sind und für die das Sächsische Staatsministerium des Innern zuständig ist. Hierzu gehören zum Beispiel die öffentliche Bekanntmachung der Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ nach § 5 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) oder  die Verleihung einer sonstigen Bezeichnung nach § 5 Absatz 3 SächsGemO i. V. m. § 2 Absatz 6 Sächsische Kommunal­verfassungs­rechts­durchführungs­verordnung.

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