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Leichte Sprache

Hausfront Ministergebäude © Marko Kubitz

Willkommen auf der Internet-Seite vom Sächsischen Staatsministerium des Innern in Leichter Sprache.

Das ist ein langer Name.
Wir sagen deshalb Innen-Ministerium.
Hier finden Sie Informationen über die Arbeit vom Innen-Ministerium.
Das Innen-Ministerium ist eine Landes-Behörde.
Das Innen-Ministerium ist für das ganze Land Sachsen zuständig.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Gemeinden von Sachsen
  • alle Beamten von Sachsen
  • die Polizei von Sachsen
  • die Feuerwehr
  • der Katastrophen-Schutz
  • der Rettungs-Dienst
  • der Verfassungs-Schutz
  • der Sport
 

Es gibt 2 Verantwortliche:

Der Staats-Minister ist der Chef vom Ministerium.
Und von allen Behörden, die zum Innen-Ministerium gehören.
Und er ist Mitglied der Staats-Regierung.
Er ist seit 2022 im Amt.
Er heißt Armin Schuster.

Foto Staatsminister Armin Schuster © Christoph Reichelt

Der Staats-Sekretär ist der Chef von allen Menschen im Innen-Ministerium.
Er heißt Dr. Frank Pfeil.

Staatssekretär Dr. Frank Pfeil © Foto-Atelier Klemm
 

Der Aufbau vom Innen-Ministerium

Die Aufgaben werden in verschiedenen Bereichen erledigt.

Dazu gehören:

  • Abteilungen
  • Stabs-Stellen
  • nachgeordnete Behörden

Das sind große Behörden in Sachsen.
Die Behörden arbeiten selbständig.
Das Innen-Ministerium hat 4 Abteilungen.
Die Abteilungen bearbeiten verschiedene Aufgaben.

  • Abteilung 1 zentrale Angelegenheiten
  • Abteilung 2 Recht und Kommunales
  • Abteilung 3 öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Abteilung 4 Bevölkerungs-Schutz

Zum Innen-Ministerium gehören außerdem:

  • Der Beauftragte für Vertriebene und Spät-Aussiedler
  • Die Stabs-Stelle Innen-Revision
  • Die Stabs-Stelle Sport

Nachgeordnete Behörden sind:

  • Das Landes-Amt für Verfassungs-Schutz
  • Die Landes-Direktion Sachsen
  • Das Sächsisches Staats-Archiv
  • Das Statistische Landes-Amt
  • Die Hochschule Meißen und das Fortbildungs-Zentrum
  • Die Feuerwehr- und Katastrophen-Schutz-Schule
  • Die Polizei-Behörden
Grafik Gebäude

Die Abteilung 1 ist wichtig für die Arbeit der Menschen im
Innen-Ministerium.
Die Abteilung 1 ist auch wichtig für die Arbeit von einigen Behörden.
Die Behörden gehören zum Innen-Ministerium.

Daten-Schutz

Das Innen-Ministerium ist für den Daten-Schutz in den Behörden von
Sachsen zuständig.

Grafik Dienstrecht

Dienst-Recht

In den Landes-Behörden arbeiten viele Menschen.
Um die Rechte dieser Menschen kümmert sich
das Innen-Ministerium.

Verfassungs-Schutz

Eine Aufgabe vom Innen-Ministerium ist der Verfassungs-Schutz.
Dazu gibt es eine Behörde.
Die Behörde heißt Landes-Amt für Verfassungs-Schutz. Das Innen-Miniserium regelt Aufgaben und Befugnisse vom Landes-Amt für Verfassungs-Schutz.

Grafik Kommune

Menschen in Sachsen habe Rechte.
Zum Beispiel dürfen sie wählen.
Abteilung 2 ist für Wahlen und Abstimmungen in Sachsen zuständig.
Die Abteilung 2 ist auch zuständig für:

  • Stiftungen
  • Glücks-Spiel und Wetten
  • Menschen aus anderen Ländern

Kommunal-Verwaltung

Das Innen-Ministerium berät und unterstützt:

  • die Gemeinden von Sachsen
  • die Städte von Sachsen
  • die Landkreise von Sachsen

Abteilung 2 ist für sie zuständig.

Glücks-Spiel

Glücks-Spiel ist zum Beispiel Lotto.
Oder Wetten beim Pferde-Rennen.
Für Glücks-Spiel gibt es Regeln.
Das Innen-Ministerium kontrolliert die Regeln.

Grafik Pass

Melde-Recht

Das Innen-Ministerium ist für das Melde-Recht zuständig.
Zum Beispiel für

  • Melde-Bescheinigungen
  • den Personal-Ausweis

Stiftungs-Recht

Es gibt verschiedene Stiftungen in Sachsen.
Eine Stiftung ist eine Organisation, die eine bestimmte Sache fördert.
Zum Beispiel Forschung in der Medizin.
Das Innen-Ministerium kontrolliert die Regeln von Stiftungen.

Grafik Wahlurne

Wahlen

In Sachsen wählen wir regelmäßig.
Zum Beispiel den Landtag.
Es gibt auch Abstimmungen in Sachsen.
Das Innen-Ministerium regelt den Ablauf von Wahlen in Sachsen.
Es regelt auch Abstimmungen in Sachsen.

Dieses Jahr gibt es auch Wahlen:
die Land-Rats-Wahl 2022 und die Bürger-Meister-Wahl 2022 in Sachsen.

Dazu gibt es eine Broschüre:

Grafik Menschen

Zuwanderung und Ausländer-Angelegenheiten

Manche Menschen aus anderen Ländern wollen in Sachsen
wohnen.
Die Ausländer-Behörden sind für die Menschen aus anderen
Ländern zuständig.
Zum Beispiel geflüchtete Menschen.
Diese Menschen können Asyl beantragen.
Asyl heißt:
Die Menschen dürfen in Sachsen leben und arbeiten.
Wenn es in ihrem Heimat-Land zu gefährlich für sie ist.
Zum Beispiel weil dort Krieg herrscht.
Die Menschen müssen einen Antrag stellen.
Dabei unterstützen sie die Ausländer-Behörden.
Die Menschen sollen auch unsere Sprache lernen.
Die Ausländer-Behörden entscheiden, wer hier bleiben darf.

Ausländer-Behörden gehören zu:

  • den Städten
  • den Landkreisen
  • den Gemeinden.

Die Regeln für die Ausländer-Behörden legt das Innen-Ministerium fest.

Grafik Polizisten

Menschen in Sachsen sollen in Sicherheit leben können.
Die Polizei sorgt für die Sicherheit der Menschen.
Die Polizei achtet darauf, dass alle Menschen die Gesetze einhalten.
Die Polizei achtet darauf, dass keine Person eine Andere gefährdet.
Auch die Polizei muss sich bei Ihrer Arbeit an Regeln halten.
Diese Regeln gibt das Innen-Ministerium vor.
Im Innen-Ministerium gibt es dafür das Landes-Polizei-Präsidium.
Das Landes-Polizei-Präsidium ist in der Abteilung 3.
Der Polizei-Präsident von Sachsen arbeitet hier.

Die Abteilung 3 kümmert sich um verschiedene Aufgaben
der Polizei:

  • Bezahlung der Polizei
  • Aufgaben der Polizei
  • Technik der Polizei
  • Ausbildung bei der Polizei
  • Weiterbildungen für die Polizei
  • Bekämpfung von Kriminalität
Grafik Feuerwehrleute

Menschen in Sachsen sollen in Notfällen geschützt werden.
Das machen:

  • der Rettungs-Dienst
  • die Feuerwehr

Der Rettungs-Dienst kommt:
Wenn das Leben von Menschen in Gefahr ist.
Die Feuerwehren schützen die Menschen vor Feuer.
Die Feuerwehren helfen auch mit Technik.
Zum Beispiel nach einem Sturm.
Dann räumen sie Bäume von Straßen.

Die Menschen bekommen auch Schutz vor Krisen und Katastrophen.
Zum Beispiel bei einem Hoch-Wasser.
Das macht der Katastrophen-Schutz.
Hier arbeiten auch Menschen von der Feuerwehr und dem Rettungs-Dienst.

  • der Rettungs-Dienst
  • die Feuerwehr
  • und der Katastrophen-Schutz
    gehören zu:
  • den Städten
  • den Landkreisen
  • den Gemeinden

Das Innen-Ministerium legt Regeln fest.
Zum Beispiel für den Umgang mit Krisen in Sachsen.
Dafür arbeitet die Abteilung 4 mit den anderen Bundes-Ländern zusammen.
 

Beauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler - Dr. Jens Baumann © SMI

Beauftragter für Vertriebene und Spät-Aussiedler

Spät-Aussiedler und Vertriebene sind Deutsche.
Sie lebten als Minderheit in einem Ost-Europäischen Land.
Diese Menschen sind zurück nach Deutschland gekommen.
Sie leben jetzt in Deutschland.
Vertrieben sind Deutsche.
Sie mussten nach dem 2. Weltkrieg ihre Heimat verlassen.
Die Heimat gehörte vor dem 2. Weltkrieg zu Deutschland.
Nach dem Krieg gehörten die Gebiete zu anderen Ländern.
Zum Beispiel:

  • zu Polen
  • zur Tschechoslowakei
  • zur Sowjetunion.

Spätaussiedler sind Deutsche.
Sie lebten als Minderheit in der Sowjetunion.
Nach 1990 sind sie wieder nach Deutschland gekommen.
Der Beauftragte für Vertriebene und Spät-Aussiedler ist ihr Ansprech-Partner.
Der Beauftragte unterstützt die Vertriebenen und Spät-Aussiedler.
Er hilft ihnen, in Deutschland anzukommen.
Er hilft ihnen auch, ihre Kultur zu behalten und zu pflegen.

Stabs-Stelle Innen-Revision

Manchmal lassen sich Beamte der Regierung für eine Sache bezahlen.
Zum Beispiel:
Es soll eine Turnhalle gebaut werden.
Eine Gemeinde gibt einem Beamten Geld.
Damit die Gemeinde für die Turnhalle Geld vom Innen-Ministerium bekommt.
Das heißt auch:
Korruption.
Die Stabs-Stelle achtet darauf,
dass kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin betrügt.

Stabs-Stelle Sport

Die Stabs-Stelle Sport kümmert sich um den Sport in Sachsen.
Zum Beispiel:

  • um Sport-Vereine und ihre Mitglieder.
  • um Sportplätze und Turnhallen

Die Stabs-Stelle arbeitet mit dem Landes-Sport-Bund zusammen.

Landes-Amt für Verfassungs-Schutz

Die Behörde beobachtet, ob sich Menschen an die Gesetze halten.
Zum Beispiel Menschen, die Demokratie ablehnen.
Das Landes-Amt regelt die Zusammen-Arbeit zwischen Verfassungs-Schutz und
Polizei.

Die Landes-Direktion Sachsen

Die Landes-Direktion stimmt die Verwaltung von Sachsen aufeinander ab.

Das Sächsisches Staats-Archiv

Das Staats-Archiv sammelt wichtige Unterlagen vom Land Sachsen.
Das Staats-Archiv bewahrt wichtige Unterlagen von früher auf.
Es kümmert sich um die Unterlagen.

Das Statistische Landes-Amt

Das Amt sammelt verschiedene Daten von Sachsen.
Zum Beispiel wie viele Menschen in Sachsen leben.
Und wie die Menschen leben.
Es arbeitet mit den Daten.

Die Hochschule Meißen und das Fortbildungs-Zentrum

Die Schule ist eine Bildungs-Einrichtung für Menschen in den Verwaltungen von
Sachsen.

Die Feuerwehr- und Katastrophen-Schutz-Schule

Die Schule bildet Feuerwehr-Leute und Katastrophen-Schützer aus.

Die Polizei-Behörden

Zu den Polizei-Behörden gehören:

  • das Präsidium der Bereitschafts-Polizei
  • das Polizei-Verwaltungs-Amt
  • die 5 Polizei-Direktionen von Sachsen
  • das Landes-Kriminal-Amt
  • die Hoch-Schule der Polizei von Sachsen

Das Sächsische Innen-Ministerium möchte seine Internet-Seiten ohne Hindernisse
gestalten.
Internet-Seiten vom Innen-Ministerium sind:

Für Internet-Seiten ohne Hindernisse gibt es Gesetze.
Das sind die Gesetze:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Sächsisches Inklusions-Gesetz
Sächsisches E-Government-Gesetz
Barriere-freie Web-Sites-Gesetz

Die Internet-Seite vom Innen-Ministerium können von
Menschen mit Seh-Behinderungen benutzt werden.
Manche Dinge sind noch nicht ganz barriere-frei.
Wir wollen, dass sie ganz barriere-frei wird.
Daran arbeiten wir.

Diese Dinge sind noch nicht barriere-frei:

  • PDF-Dokumente
  • Land-Karten auf den Seiten

Wenn Sie Probleme mit den Internet-Seiten haben:
Schreiben Sie eine E-Mail.
E-Mail:
onlineredaktion@smi.sachsen.de

Vorlese-Funktion

Sie können sich die Internet-Seiten vorlesen lassen.
Das Vorlese-Zeichen finden Sie oben rechts auf den Seiten.
Sie können sich den Text als gesprochenen Text herunter-laden.

Behinderten-Beauftragter von Sachsen

Problemen mit den Internet-Seiten können Sie auch dem
Behinderten-Beauftragten von Sachsen melden.
Zum Beispiel:

  • Wenn die Seiten zu viele Hindernisse haben.
  • Wenn Sie mit unseren Antworten auf Ihre Fragen nicht zufrieden sind.

So erreichen Sie den Behinderten-Beauftragten von Sachsen:
Stephan Pöhler

Besucheradresse:
Albertstraße 10
01097 Dresden

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564-12161
Telefax: 0351 564-12169

E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Internet: https://www.sk.sachsen.de/behindertenbeauftragter-der-saechsischenstaatsregierung.
html

Sie können dem Innen-Ministerium schreiben:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
01095 Dresden

Hier finden Sie das Innen-Ministerium:
Sächsisches Staats-Ministerium des Innern
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

E-Mail: info@smi.sachsen.de

Telefon-Nummer vom Bürger-Beauftragten: 0351 564 30402

Sie finden das Innen-Ministerium auch im Internet:
www.smi.sachsen.de

Und auf den Sozialen Medien:
SMI Sachsen auf twitter
SMI Sachsen auf facebook

Das Innen-Ministerium hat die Texte geschrieben.
Anja Seidel hat die Texte in Leichter Sprache geschrieben.
Beate Schlothauer, Jan Schlothauer und Steven Wallner haben die Leichte Sprache geprüft.
Franziska Pilz hat die Prüfung begleitet.
Sie arbeiten beim Verein Leben mit Handicaps e. V.

Die Bilder sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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