Geschichte
Entstehung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Bis 1830 musste man sich die Regierung Sachsens wie folgt vorstellen: Oberste Behörden der Landesverwaltung waren u.a. das Geheime Kabinett, der Geheime Rat und das Geheime Finanzkollegium. Rechtsstaatliche Grundsätze – so wie wir sie heute kennen – gab es in der Verwaltung nicht. Höhere Verwaltungsposten wurden regelmäßig, unabhängig von der Leistung, an Adlige vergeben – Bürgerliche hatten häufig das Nachsehen.
Mit der Staatsreform von 1831/32 begann auch in Sachsen das Zeitalter der konstitutionellen Monarchie und damit die Geschichte des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, das am 1. Dezember 1831 – damals allerdings noch als Königliches Staatsministerium des Innern – eingerichtet wurde. Wenige Monate zuvor bekam das Königreich Sachsen erstmals eine Verfassung.
Auf Grundlage von § 41 der Verfassung und der »Verordnung über die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend vom 7. November 1831« wurden das Geheime Kabinett und der Geheime Rat aufgelöst und sechs Ressortministerien mit klar voneinander abgegrenzten Aufgabengebieten geschaffen. Es entstanden Ministerien für Justiz, Finanzen, Inneres, Krieg, Kultus, öffentlichen Unterricht sowie auswärtige Angelegenheiten. Sie nahmen am 1. Dezember 1831 ihre Tätigkeit auf. Erster Minister des Königlichen Staatsministeriums des Innern wurde Bernhard August von Lindenau, der maßgeblich an der Umgestaltung des Staates mitwirkte und das Amt von 1831 bis 1834 ausübte. »Gleiche Rechte, gleiche Pflichten..., das möge das Losungswort sein. Zu den Staatsämtern solle jeder nach seiner Tüchtigkeit zugelassen werden.«
Obwohl die neue Staatsordnung die Gleichberechtigung von Adel und Bürgertum vorsah, wurden auch nach 1831 noch bis 1918 nach wie vor Adlige bei der Vergabe der höchsten Staatsämter, z. B. für das Amt des Innenministers, bevorzugt.
Zwischen 1831 und 1933 haben in Sachsen insgesamt 26 Innenminister gedient, davon waren drei Minister länger als zehn Jahre in ihrem Amt. Hermann von Nostitz-Wallwitz (1866–1891) schaffte es sogar, 25 Jahre im Amt zu bleiben.
Nachdem die DDR-Volkskammer am 23. Juli 1952 das »Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR« beschlossen hatte, existierte das Land Sachsen als politische Einheit nicht mehr. Das Sächsische Staatsministerium des Innern wurde aufgelöst.
Nach der Neugründung des Freistaates Sachsen am 3. Oktober 1990 auf der Albrechtsburg in Meißen und den Landtagswahlen am 14. Oktober 1990 wurde am 8. November 1990 mit der Vereidigung des Innenministers Dr. Rudolf Krause das Sächsische Staatsministerium des Innern wieder errichtet.
Insgesamt 66 Innenminister gab es seit jeher in Sachsen. Der erste Minister des Königlichen Staatsministeriums des Innern war Bernhard August Freiherr von Lindenau, der maßgeblich an der sächsischen Verfassung von 1831 mitgewirkt hat. Seinen Namen trägt auch der Platz vor dem Sächsischen Landtag. Aktueller Staatsminister des Innern ist seit dem 25. April 2022 Armin Schuster.
Aufgaben im Wandel der Zeit
Nach der Gründung 1831
Die Aufgabenbereiche des Königlichen Staatsministeriums des Innern waren breit gefächert und umfassten folgende Bereiche:
- Grenz- und Hoheitssachen,
- Land- und Kreistagsangelegenheiten,
- Kommunalaufsicht sowie
- Polizeiangelegenheiten.
Die Polizeiangelegenheiten erstreckten sich damals nicht nur auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sondern erfassten auch Bereiche wie die Medizinalverwaltung, die Armenversorgung oder die Aufsicht über mildtätige Stiftungen. Hinzu kamen u.a. die Beaufsichtigung der Wirtschaft, die Brandversicherungsangelegenheiten, die Kommunalgarden, die Straf- und Krankenversorgungsanstalten, die Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung sowie die Aufsicht über die Dresdner königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaften.
Die weitere Entwicklung des Königlichen Staatsministeriums des Innern war zum einen von der rasanten industriellen Entwicklung Sachsens und zum anderen vom Ausbau des Wohlfahrts- und Verwaltungsstaates geprägt.
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts kam als neuer Geschäftsbereich beispielsweise die Aufsicht über das Verkehrswesen hinzu, die sich auf den stark wachsenden Eisenbahnverkehr, die Schifffahrt, den Kraftverkehr sowie das Fernsprechwesen bezog.
Nach dem Ersten Weltkrieg
Nach Ende des ersten Weltkrieges wurden größere Geschäftsbereiche aus der Kompetenz des Innenministeriums herausgelöst und neuen Ministerien bzw. Behörden unterstellt.
Die Aufsicht über Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft sowie über Lebensmittel ging 1919 auf das neugebildete Wirtschaftsministerium über. Das Innenministerium gab zudem Kompetenzen an das zur gleichen Zeit entstandene Arbeitsministerium ab. Anfang der zwanziger Jahre erhielten die Landespolizei- bzw. Staatspolizeiverwaltungen zudem eine vom Innenministerium weitgehend unabhängige Stellung.
Nach 1933
Durch die Gesetze über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurden die Landesregierungen faktisch beseitigt, während die von Hitler eingesetzten Reichsstatthalter die Macht in ihren Händen konzentrierten. 1933 musste das Innenministerium wichtige politische Angelegenheiten der Staatskanzlei und vor allem dem Reichsstatthalter Martin Mutschmann (»Führer der sächsischen Landesregierung«) übertragen. Mutschmann unterstand der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern, Karl Fritsch. Im Zuge der weiteren Gleichschaltung wurde das Innenministerium am 23. Juli 1943 als Abteilung I-III in die Staatskanzlei eingegliedert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945
Nachdem der Zweite Weltkrieg beendet war, wurde Sachsen in die sowjetische Besatzungszone (SBZ) einbezogen. Am 20. Oktober 1946 wurde der Sächsische Landtag unter Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht gewählt. Anschließend wurde am 11. Dezember 1946 eine Landesregierung gebildet, die auch über ein Innenministerium verfügte.
Vor allem mit der Konstituierung der Regierung der DDR 1949 erfolgte jedoch eine erneute Zentralisierung. Die sächsische Landesregierung musste wie die übrigen Länderregierungen der SBZ Kompetenzen abtreten. Mit dem »Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR« vom 23. Juli 1952 beschloss die Volkskammer der DDR die Auflösung des Sächsischen Landtages. Damit existierte das Land Sachsen, seit 1000 Jahren historisch gewachsen, als politische Einheit nicht mehr. Stattdessen wurden die Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) eingerichtet. Die Innenministerien der Länder – und damit auch das Sächsische Innenministerium – wurden 1952 aufgelöst. Die Abteilungen für Innere Angelegenheiten der Räte der Bezirke wurden die Nachfolgeeinrichtungen der Innenministerien.
Seit 1990
Die politische Wende von 1989 brachte auch eine Änderung der Regierungsform mit sich. Das Land Sachsen wurde am 3. Oktober 1990 auf der Albrechtsburg Meißen neu begründet. Am 14. Oktober 1990 fand nach über 40 Jahren erstmals wieder eine Landtagswahl statt, in deren Anschluss sich der Sächsische Landtag neu konstituierte. Es wurden wieder Fachministerien, darunter auch das Sächsische Staatsministerium des Innern, eingerichtet. Dr. Rudolf Krause wurde der erste sächsische Staatsminister des Innern nach der Wende. Seit April 2022 ist Armin Schuster sächsischer Staatsminister des Innern.
Übersicht der sächsischen Innenminister
Zeitspanne / Amt | Name |
---|---|
Armin Schuster | seit 2022 Innenminister |
Prof. Dr. Roland Wöller | 2017-2022 Innenminister |
Markus Ulbig | 2009-2017 Innenminister |
Dr. Albrecht Buttolo | 2005-2009 Innenminister |
Dr. Thomas de Maizière | 2004-2005 Innenminister |
Horst Rasch | 2002-2004 Innenminister |
Klaus Hardraht | 1995-2002 Innenminister |
Heinz Eggert | 1991-1995 Innenminister |
Dr. Rudolf Krause | 1990-1991 Innenminister |
Artur Hofmann | 1949-1952 Innenminister |
Wilhelm Zaisser | 1948-1949 Innenminister |
Dr. Kurt Fischer | 1945-1948 Innenminister |
Dr. rer. pol. Karl Fritsch | 1933-1943 Innenminister |
Manfred Freiherr von Killinger | 1933 Innenminister |
Friedrich Wilhelm Richter | 1929-1933 Innenminister |
Dr. iur. Hans Willibalt Apelt | 1927-1929 Innenminister |
Dr. iur. Julius Dehne | 1927 Innenminister |
Max Wilhelm Müller | 1924-1927 Innenminister |
Hermann Liebmann | 1923-1924 Innenminister |
Dr. ing. e.h. Hermann Schmitt | 1923-1924 Innenminister (als Reichskommissar) |
Robert Richard Lipinski | 1920-1923 Innenminister |
Otto Kühn | 1920 Innenminister |
Karl Otto Uhlig | 1919-1920 Innenminister |
Dr. phil. Georg Gradnauer | 1919 Innenminister |
Robert Richard Lipinski | 1918-1919 Innenminister |
Dr. iur. Dr. med. vet. h.c. Walter Franz Koch | 1918 Innenminister |
Christoph Johann Friedrich Graf Vitzthum von Eckstädt | 1909-1918 Innenminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten |
Dr. iur. Karl Adolf Philipp Wilhelm Graf von Hohenthal und Bergen | 1906-1909 Innenminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten |
Karl Georg Levin von Metzsch-Reichenbach | 1891-1906 Innenminister |
Hermann von Nostitz-Wallwitz | 1866-1891 Innenminister |
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust (ab 1868: Graf) | 1852-1866 Innenminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten |
Richard Freiherr von Friesen | 1849-1852 Innenminister |
Dr. med. Dr. phil. Albert Christian Weinlig | 1849 Innenminister |
Martin Gotthard Oberländer | 1848-1849 Innenminister |
Dr. iur. Carl Ludwig Heinrich Freiherr von der Pfordten | 1848 zunächst Innenminister und Außenminister |
Dr. iur. Dr. theol. Johann Paul Freiherr von Falkenstein | 1844-1848 Innenminister |
Eduard Gottlob von Nostitz und Jänckendorf | 1836-1844 Innenminister |
Hans Georg von Carlowitz | 1834-1836 Innenminister |
Bernhard August von Lindenau | 1831-1834 Innenminister |