Fachinformationen
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Zusammenarbeit zwischen allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben funktioniert - technisch und organisatorisch-administrativ.
Der BOS-Digitalfunk bietet maximale Sicherheit und Offenheit zugleich. Dazu hohe Sprachqualität und nützliche Features.
Zum TETRA-Standard gehört eine hochsichere Funkschnittstellen-Verschlüsselung, welche die Übertragung zwischen mobilem Endgerät und Basisstation vor unbefugtem Mithören schützt. Zusätzlich wird beim BOS-Digitalfunk die dahinter liegende Infrastruktur verschlüsselt. Damit verfügt Deutschland über die international führende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Neben der Kommunikation mit mehreren einprogrammierten Teilnehmergruppen ermöglicht TETRA auch gezielte Einzelabrufe, da jedes Endgerät über eine individuelle Adresse verfügt. Im Bedarfsfall können Teilnehmer verschiedener Gruppen zusammengeschaltet werden - auch BOS-übergreifend. Des Weiteren sind Telefonate im öffentlichen Netz möglich.
In jedem Fall sind die Funkkanäle nur dann belegt, wenn sie auch wirklich genutzt werden. Damit wird sterben ohnehin hohe Kapazität des Netzes praktisch weiter erhöht. Die in TETRA integrierte schmalbandige Datenkommunikation ermöglicht zum Beispiel die Übertragung von Alarmdaten an die Funkgeräte der Feuerwehren.
Für Anwender besonders gut zu wissen: Alle Endgeräte sind mit einer Notruftaste ausgestattet. Damit kann eine Sprechverbindung mit Vorrang vor allen anderen Teilnehmern aufgebaut werden.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Gemäß dem "Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" koordiniert die BDBOS die Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Aufbau und Betrieb des einheitlichen BOS-Digitalfunknetzes. Sie ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Sitz der BDBOS ist Berlin.
Koordinierende Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen (KStD) im SMI
Die KStD sorgt im Freistaat Sachsen auf der strategischen Ebene für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum BOS-Digitalfunk und trägt dafür die Budgetverantwortung. Wichtige Schnittstellen bestehen zur BDBOS, zur Autorisierten Stelle in Sachsen, zum Vertreter des Landes im Verwaltungsrat, bei Bedarf zum Beirat der Nutzer des BOS-Digitalfunks und zu den koordinierenden Stellen anderer Bundesländer und des Bundes. Sollte im Freistaat eine besondere Gefahrensituation entstehen, sollte allein die BDBOS der KStD vorübergehend besondere Aufgaben und Ermächtigungen.
Die Autorisierte und die Vorhaltende Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen
Auf der operativen, auch der betrieblich-technischen Ebene ist die Autorisierte Stelle für alle Belange der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bzw. der zuständigen Nutzer. Im Unterschied dazu stellt die Vorhaltende Stelle keine Organisationseinheit dar, sondern erbringt betriebliche Unterstützungsleistungen innerhalb der verschiedenen BOS. Sie sind als Anwenderbetreuung im Referat 43 der Abteilung 4 des Polizeiverwaltungsamtes organisiert.
- Website der BDBOS
- Koordinierende Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen (KStD) im SMI (*.pdf, 0,10 MB) Koordinierende Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen (KStD) im SMI
- Die Aufgaben der Autorisierten und der Vorhaltenden Stelle [*.pdf, 0,10 MB]
Für die Funkversorgung im Inneren von Gebäuden stehen ausgereifte Lösungen zur Verfügung
Um die Koordination von Einsatzkräften jederzeit und überall sicherzustellen, muss der BOS-Digitalfunk nicht nur im Freien („Freifeld“) verfügbar sein und eine reibungslose Kommunikation gewährleisten, sondern auch von Objekten.
Obwohl der BOS-Digitalfunk aufgrund der niedrigeren Frequenz eine niedrigere Gebäudedämpfung als beispielsweise GSM Mobilfunk aufweist, wird die Versorgung von außen je nach Gebäudebeschaffenheit (Stahlbeton, metallbedampfte Fenster usw.) und Entfernung zur Basisstation nur einen Teil des Gebäudeinneren abdecken. Daher sind bei einigen Objekten zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich, um eine ausreichende Versorgung im Inneren zu erreichen. Dies gilt vor allem dann, wenn im gesamten Gebäudeinneren die Versorgung sichergestellt werden muss. Eine derartige Funkversorgung von Bauwerken und Gebäuden bestimmter Art und/oder Nutzung wird als Objektversorgung bezeichnet.
Mit Einführung des BOS-Digitalfunks hat der Aufbau von digitalen Objektfunkanlagen im Freistaat Sachsen begonnen.
Die Genehmigung zum Betreiben von Objektversorgungsanlagen erteilt die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Die aktuellen Dokumente und das erforderliche Anzeigeformular stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
Leitfaden für die Beantragung, den Aufbau und den Betrieb von Objektversorgungsanlagen
Die notwendige technische Unterstützung und Anleitung erfolgt durch die Autorisierte Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen. Mit dem "Leitfaden für die Beantragung, den Aufbau und den Betrieb von Objektversorgungsanlagen im BOS-Digitalfunk im Freistaat Sachsen (LF-OVA BOS-DF-SN) erhalten Sie einen Handlungsablauf für die Beantragung, den Aufbau und den Betrieb von Objektversorgungsanlagen im BOS-Digitalfunk im Freistaat Sachsen. Für die Planung/Erweiterung/Änderung einer Objektversorgungsanlage ist das Anzeigeformular "Anzeige zum Aufbau oder Änderung einer Objektfunkanlage" sowie das „Antragsformular für landesspezifische Zusatzangaben Freistaat Sachsen“ bei der Autorisierte Stelle BOS- Digitalfunk Sachsen, Dübener Landstraße 4, 04129 Leipzig oder per E-Mail an das Postfach ov@bos.sachsen.de einzureichen.
Daher gelten für ortsfeste Landfunkstellen (FRT) besonders strenge Regelungen.
Bei ortsfesten Funkanlagen (FRT – Fixed Radio Terminal) handelt es sich in der Regel um stationär eingesetzte Fahrzeugfunkanlagen mit abgesetzten Bedieneinheiten. Sie ermöglichen das Mithören und Einsprechen in eine oder mehrere lokale Gruppen.
Um mögliche Beeinträchtigungen des BOS-Digitalfunks durch FRT von vornherein auszuschließen, ist die Nutzung auf Gruppen beschränkt, deren Gruppenrufzone diejenige Zelle enthält, in der sich das FRT befindet. Es wird kein Hintergrundgruppen-Scanning eingesetzt, die Nutzung weiterer Dienste ist grundsätzlich nicht gestattet.
Vor der Installation einer FRT muss eine Vorprüfung des Standortes und anschließend eine Genehmigung durch die BDBOS mittels eines dafür entwickelten Anmeldeverfahrens erfolgen.
Das Anmeldeformular mit Ausfüllanleitung ist über die zuständigen Projektleiter zu erhalten.
Bedienungsanleitungen, Schulungsunterlagen und weitere wichtige Infos für Teilnehmer am BOS-Digitalfunk in Sachsen
Zur Umrüstung und Ausstattung der Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Polizei hat der Freistaat Sachsen Rahmenverträge zur Lieferung von Endgeräten und Zubehör für den BOS-Digitalfunk abgeschlossen. Damit wird erreicht, dass neben den wirtschaftlichen Vorteilen die Grundbedienung und Tastenfunktionen aller Geräte einheitlich gestaltet werden kann. Es wurde großer Wert auf ein nutzerfreundliches Bediensystem auch für nicht ständig damit umgehende Anwender gelegt.
Die landeseinheitliche Beschaffung der Endgeräte bildet die Grundlage der Ausbildung der Endanwender. Hierfür werden am Schulungs- und Referenzzentrum in Dommitzsch Haupt- und Multiplikatoren ausgebildet. Diese führen die Anwenderschulung in den einzelnen Dienststellen und Feuerwehren durch.
Mit der Einführung des BOS-Digitalfunks für die sächsischen Feuerwehren soll eine konsequente Umsetzung der FwDV 100 erfolgen. Entsprechend der taktischen Erfordernisse im Einsatz wurde ein Gruppenkonzept durch Vertreter der Fachverbände erstellt und gemeinsam mit Verantwortlichen des Freistaates Sachsen realisiert.